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Regeln
am 3D-Bogenparcours

Damit unser Parcours für alle Schützinnen und Schützen ein sicheres und schönes Erlebnis bleibt, bitten wir euch, die folgenden Parcoursregeln aufmerksam durchzulesen und konsequent einzuhalten. Sie dienen nicht nur eurer eigenen Sicherheit, sondern auch dem Schutz anderer Besucher sowie der Natur, die unseren Parcours umgibt.
Nehmt euch vor eurem Besuch einen Moment Zeit, um euch mit den Regeln vertraut zu machen – so könnt ihr euren Aufenthalt entspannt genießen und euch ganz auf das Wesentliche konzentrieren: den Spaß am Bogensport.
Vielen Dank für eure Rücksichtnahme und euer verantwortungsbewusstes Verhalten. Wir wünschen euch „Alle ins Gold“ und eine gute Zeit auf unserem Parcours!

4.
Neulinge des Bogensports dürfen ohne ausführliche persönliche Unterweisung eines mit dem Bogen bereits geschulten Schützen den Parcours oder den Übungsplatz nicht benützen.
5.
Das Begehen des Parcours und das Benützen des Übungsplatzes sind täglich möglich, ab einer Stunde nach Sonnenaufgang bis höchstens 1 Stunde vor Sonnenuntergang! Bitte beachten sie die an dieser Tafel angeschlagene späteste Startzeit! Bei Sichtbeeinträchtigung ist das Schießen sofort einzustellen.
6.
Jeder Schütze trägt die Verantwortung über den einwandfreien Zustand seiner Ausrüstung (Pfeile, Bogen etc.). Der Schütze ist selbst verantwortlich für witterungsgemäße und geländetaugliche Bekleidung und Schuhwerk.
1.
Alle Schützen haben beim Benutzen des Übungsplatzes und des 3D-Parcours diese hier genannten Regeln einzuhalten, jeder haftet dafür mit seiner Unterschrift bei der Anmeldung. Sollte jemand die Regeln nicht einhalten, kann ein sofortiges Benutzungsverbot vom Betreiber ausgesprochen werden, die Benutzungsgebühr wird nicht rückerstattet!
2.
Das Schießen mit einer Armbrust ist auf dieser Bogensportanlage verboten, Compoundbogen bis max. 60 Pfund ist erlaubt!
3.
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr dürfen die Bogensportanlage nur in Begleitung eines volljährigen Erwachsenen benützen. Dieser haftet mit seiner Unterschrift.
7.
Jeder Schütze muss sich vor dem Schuss vergewissern, dass die Schusslinie und der Raum dahinter frei von Menschen und Tieren ist. Alle Personen, die gerade nicht schießen, haben hinter dem Schützen zu warten. Bei geringstem Zweifel ist der Schießvorgang sofort abzubrechen.
8.
Das Bogenschießgelände ist nur in der durch aufsteigende Nummern und Wegweisern gekennzeichneten Richtung zu begehen. Ein Umkehren ist nicht erlaubt.
9.
Es darf nur auf die aufgestellten Scheiben oder 3D-Tiere von der vorgesehenen Linie am Übungsplatz oder von den verschiedenfarbigen Abschusspflöcken am Parcours geschossen werden. Benützen mehrere Personen den Übungsplatz gleichzeitig, ist das Pfeile holen erst nach Fertigwerden des letzten Schützen erlaubt. Eine verbale Abstimmung wird dringend empfohlen. Am Parcours schießt immer nur ein Schütze pro Tierscheibe. Er hat mit einem Fuß den gewählten Abschusspflock zu berühren. Ausnahmen sind nur für erfahrene WA und IFAA Schützen zu Trainingszwecken zulässig!
10.
Der Parcourspfad darf nur zum Suchen von verschossenen Pfeilen verlassen werden. Dazu muss vorher an das Ziel (Tier) der Bogen angelehnt und auch noch mit einem auffälligen Kleidungsstück behangen werden, damit nachkommende Schützen wissen, dass sich hinter dem Ziel Menschen befinden und nicht geschossen werden darf.
11.
Es ist strengstens verboten, mit eingespanntem Pfeil durch den Parcours zu gehen. Pfeile sind erst nach Erreichen des Abschusspflockes (Abschusslinie beim Übungsplatz) einzuspannen. Es dürfen keine Pfeile „ins Freie“ oder „in den Himmel“ oder ein anderes Ziel, als das Vorgesehene, gerichtet oder sogar abgeschossen werden.
12.
Am Parcours hat jeder Schütze maximal 3 Versuche, das Ziel zu treffen. Schützen dürfen nicht gedrängt werden. Einzelpersonen oder Zweiergruppen sind von größeren Gruppen vorzulassen.
13.
Das Betreten des Parcours und des Übungsplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Die Parcoursbetreiber oder die Grundeigentümer übernehmen keinerlei Haftung für eventuelle Personen- oder Sachschäden, die sich auf dem Gelände ereignen. Es wird auch keine Haftung für höhere Gewalt übernommen. Hunde sind an der Leine zu führen.
14.
Jeder Besucher wird gebeten, auf Sauberkeit zu achten, das Gelände zu schonen und auf freilaufende Tiere Rücksicht zu nehmen. Lärm ist zu vermeiden.
15.
Es ist verboten, 3D-Ziele, Pfeilfänge oder Abschusspflöcke eigenmächtig zu verändern oder mutwillig zu beschädigen. Das Ziehen der Pfeile ist möglichst materialschonend zu handhaben, es muss mit einer Hand das Tier beim Ziehen der Pfeile gehalten werden!
16.
Gefundene Pfeile sind nicht Eigentum des Finders. Sie müssen an der dafür vorgesehenen Sammelstelle bei der Anmeldung oder am Einschussplatz abgegeben werden.
17.
Am Parcours und speziell im Wald herrscht striktes Rauchverbot. Das Hantieren mit Feuer ist verboten. Das Begehen des Parcours unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist nicht erlaubt.
Wir bedanken uns für die Einhaltung der Regeln und wünschen Euch viel Spaß bei uns am Parcours.
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