top of page
getSmallImage-topaz-upscale-2_edited.jpg

Regeln

am 3D-Bogenparcours

51236110_2060799587330209_6393381999205154816_n.jpg
armbrust.jpg

Armbrust

verboten

Damit unser Parcours für alle Schützinnen und Schützen ein sicheres und schönes Erlebnis bleibt, bitten wir euch, die folgenden Parcoursregeln aufmerksam durchzulesen und konsequent einzuhalten. Sie dienen nicht nur eurer eigenen Sicherheit, sondern auch dem Schutz anderer Besucher sowie der Natur, die unseren Parcours umgibt.

Nehmt euch vor eurem Besuch einen Moment Zeit, um euch mit den Regeln vertraut zu machen – so könnt ihr euren Aufenthalt entspannt genießen und euch ganz auf das Wesentliche konzentrieren: den Spaß am Bogensport.

Vielen Dank für eure Rücksichtnahme und euer verantwortungsbewusstes Verhalten. Wir wünschen euch „Alle ins Gold“ und eine gute Zeit auf unserem Parcours!

aaron-katz-NWleDEFmYDg-unsplash.jpg

4.

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr dürfen die Bogensportanlage nur in Begleitung eines volljährigen Erwachsenen mit Bogensporterfahrung benützen. Dieser haftet mit seiner Unterschrift.

5.

Neulinge des Bogensports dürfen ohne ausführliche persönliche Unterweisung eines mit dem Bogen bereits geschulten Schützen den Parcours oder den Übungsplatz nicht benützen.

6.

Das Begehen des Parcours und das Benützen des Übungsplatzes sind täglich Sonnenaufgang bis höchstens 1 Stunde vor Sonnenuntergang gestattet. Bei
Sichtbeeinträchtigung ist das Schießen sofort einzustellen.

1.

Das Armbrust Schießen ist auf dieser Bogensportanlage nicht gestattet.

2.

Alle Schützen haben beim ersten Benutzen des Übungsplatzes und des 3D-Parcours die
nachfolgenden Regeln durchzulesen und mit ihrer Unterschrift zu bestätigen, dass sie diese verstehen und akzeptieren.

3.

Der Eintritt für die Bogensportanlage ist gemäß Anleitung bei der Selbstbedienungskasse zu entrichten der Kupon mit laufender Nummer ist als Eintrittskarte mitzuführen. Sollte dieser bei Kontrolle nicht vorgewiesen werden können, ist mit dem Verweis und einer Anzeige zu rechnen.

7.

Jeder Schütze trägt die Verantwortung über den einwandfreien Zustand seiner Geräte (Pfeile, Bogen etc.). Der Schütze ist selbst verantwortlich für witterungsgemäße und geländetaugliche Bekleidung und Schuhwerk.

8.

Jeder Schütze muss sich vor dem Schuss vergewissern, dass die Schusslinie und der Raum dahinter frei Menschen und Tieren ist. Alle Personen, die gerade nicht schießen, haben hinter dem Schützen in einem Abstand mindesten 1,5 m zu warten. Bei geringstem Zweifel ist der Schießvorgang sofort abzubrechen.

9.

Das Bogenschießgelände ist nur in der durch aufsteigende Nummern und Wegweisern
gekennzeichneten Richtung zu begehen. Ein Umkehren ist nicht erlaubt.

10.

Es darf nur auf die aufgestellten Scheiben oder 3D-Tiere der vorgesehenen Linie am
Übungsplatz oder den verschiedenfarbigen Abschusspflöcken am Parcours geschossen werden. Benützen mehrere Personen den Übungsplatz gleichzeitig, ist das Pfeile holen erst nach Fertigwerden des letzten Schützen erlaubt. Eine verbale Abstimmung wird dringend empfohlen. Am Parcours schießt immer nur ein Schütze pro Tierscheibe. Er hat mit einem Fuß den gewählten Abschusspflock zu berühren. Ausnahmen sind nur für erfahrene WA und IFAA Schützen zu
Trainingszwecken zulässig!

11.

Der Parcourspfad darf nur zum Suchen verschossenen Pfeilen verlassen werden. Dazu muss vorher an das Ziel (Tier) der Bogen angelehnt und auch noch mit einem auffälligen Kleidungsstück behangen werden, damit nachkommende Schützen wissen, dass sich hinter dem Ziel Menschen befinden und nicht geschossen werden darf.

12.

Es ist strengstens verboten, mit eingespanntem Pfeil durch den Parcours zu gehen. Pfeile sind erst nach Erreichen des Abschusspflockes (Abschusslinie beim Übungsplatz) einzuspannen. Es dürfen keine Pfeile „ins Freie“ oder „in den Himmel“ oder ein anderes Ziel, als das Vorgesehene, gerichtet oder sogar abgeschossen werden.

13.

Am Parcours hat jeder Schütze maximal 3 Versuche, das Ziel zu treffen. Schützen dürfen nicht gedrängt werden. Einzelpersonen oder Zweiergruppen sind größeren Gruppen vorzulassen.

14.

Das Betreten des Parcours und des Übungsplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Die Parcoursbetreiber oder der Grundeigentümer übernehmen keinerlei Haftung für eventuelle Personen- oder Sachschäden, die sich auf dem Gelände ereignen. Es wird auch keine Haftung für höhere Gewalt übernommen. Hunde sind an der Leine zu führen.

15.

Jeder Besucher wird gebeten, auf Sauberkeit zu achten, das Gelände zu schonen und auf freilaufende Tiere Rücksicht zu nehmen. Lärm ist zu vermeiden.

16.

Es ist verboten, 3D-Ziele, Pfeilfänge oder Abschusspflöcke eigenmächtig zu verändern oder mutwillig zu beschädigen. Das Ziehen der Pfeile ist möglichst materialschonend zu handhaben.

17.

Gefundene Pfeile sind nicht Eigentum des Finders. Sie müssen an der dafür vorgesehenen Sammelstelle bei der Parcourskasse abgegeben werden.

18.

Am Parcours und speziell im Wald herrscht striktes Rauchverbot. Das Hantieren mit Feuer ist verboten. Das Begehen des Parcours unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist nicht erlaubt.

Öffnungszeiten

Montag - Sonntag
von:  eine Stunde nach Sonnanaufgang
bis:  eine Stunde vor Sonnenuntergang
  • Facebook
Die aktuellen Zeiten findest du

 

© 2035 by Union Ried in der Riedmark. Powered and secured by Wix 

 

bottom of page